Fakultätsrat – FakRat


Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium einer Fakultät und zuständig für alle Angelegenheiten der Lehre, Forschung und Kunst. Er setzt sich aus Hochschullehrern, Mitarbeitern und studentischen Vertretern zusammen. Beispielhafte Zuständigkeiten umfassen Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen, Einrichtung/Änderung/ Aufhebung von Studiengängen oder Besetzung der Berufungskommissionen. Die drei studentischen Vertreter werden unabhängig gewählt. Sie unterliegen prinzipiell keinerlei Weisungspflicht und nehmen ihre Aufgaben unabhängig vom FSR wahr.

Zuständigkeiten:
〉Wahl des Dekans und der Prodekane
〉Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen
〉Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung
〉Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
〉Koordinierung der Forschungsvorhaben
〉Sicherung des Lehrangebotes und Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
〉Evaluationsverfahren
〉Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
〉Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule
〉Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
〉Durchführung der Studienfachberatung
〉Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen
siehe: § 88, § 89, § 90 SächsHSG

 

Mitglieder seit 01.07.2010:

Gruppe der Hochschullehrer:

〉Prof. Gunther Schnabl
〉Prof. Ulrich Eisenecker (Dekan)
〉Prof. Johannes Ringel                                
〉Prof. Helge Löbler
〉Prof. Wolfgang Pelzl
〉Prof. Ralf Diedrich
〉Prof. Roland Schuhr (Studiendekan)
〉Prof. Robert Holländer
〉Prof. Frank Schuhmacher

Gruppe der Akademischen Mitarbeiter:
〉Andreas Friedrich
〉Dr. Steffi Donath

Gruppe der sonstigen Mitarbeiter:
〉Marlies Mirring (Prüfungsamt WiFa)

Gruppe der Studenten:
〉Tim Niebuhr
〉Miriam Pflug
〉Johannes Stötzer

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät:
〉Prof. Friedrun Quaas