Studienkommission – StuKo


Für jeden Studiengang wird vom Fakultätsrat eine Studienkommission bestellt. Diese setzt sich paritätisch aus Lehrenden der Fakultät und Studenten sowie ggf. beratenden Gästen zusammen. Sie erfüllt beratend Aufgaben, die für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Studienbetrieb bedeutsam sind. Die Ergebnisse der Kommission haben empfehlenden Charakter für den Fakultätsrat, welcher einen Beschluss über die Umsetzung fasst. Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sind bindend, sofern der Fakultätsrat sie nicht mit Zweidrittelmehrheit überstimmt.

Zuständigkeiten:
〉Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
〉Anpassung von Studiendokumenten an geänderte Rahmenbedingungen
〉Planung der Durchführung der Lehrevaluation
〉Auswertung der Ergebnisse der Lehrevaluation
〉Beratung über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in der Lehre

Es werden durch den FSR drei Vertreter in die Studienkommission entsandt, die im Rahmen einer FSR-Sitzung durch Wahl bestimmt werden. Eine Bewerbung steht nicht nur FSR- Mitgliedern offen – die Arbeit ist in der Praxis jedoch eng an die FSR-Arbeit gekoppelt.